Schul- und hausordnung

Diese Hausordnung richtet sich an Personen beiderlei Geschlechts. Aus Gründen sprachlicher Vereinfachung ist nicht von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern etc. die Rede, sondern von Schülern und Lehrern.

Ein erfolgreiches, angenehmes Lernen und Lehren an unserer Schule ist nur möglich, wenn wir alle uns bemühen, miteinander rücksichtsvoll und hilfsbereit umzugehen, und wenn wir versuchen, Gefahren und Schäden zu verhindern.

 

I. GEBÄUDE-HOF-PARKPLATZ

  1. Die Schulgebäude sollten in der Regel nicht eher als 25 Minuten, das Sportgebäude nicht eher als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn von den Schülern betreten werden; der Haupteingang wird um 7.00 Uhr, die anderen Eingänge werden um 7.25 Uhr geöffnet. In der Zeit von 7.00 Uhr bis 7.25 Uhr stehen das Foyer und der Flur im Verwaltungstrakt  als beaufsichtigter Aufenthaltsbereich zur Verfügung. Die Eingangstore werden um 7.00 Uhr geöffnet und frühestens um 18.00 Uhr geschlossen. 
  2. Während der Schulzeit dürfen die Schulhöfe wegen der damit verbundenen Unfallgefahr von motorisierten Fahrzeugen aller Art nur zu Transportzwecken befahren werden. Ebenso ist das Befahren der Schulhöfe und Hausflure mit Fahrrädern, Skateboards, Microboards, u. ä. nicht gestattet.
  3. Die Feuertreppen dürfen nur im Alarmfall betreten werden.

II. PRÄSENZ

  1. Es gilt die gesetzliche Schulbesuchsverordnung. Das Eintreffen auf dem Schulgelände oder im Klassenzimmer nach dem Läuten gilt als Zuspätkommen.
  2. Entschuldigungen für Unterrichtsversäumnisse (wg. Krankheit) müssen umgehend, spätestens am 3. Tag schriftlich vorgelegt werden.
  3. Beurlaubungen müssen schriftlich und mindestens eine Woche vor dem Beurlaubungszeitraum bei dem Klassenlehrer oder dem Schulleiter beantragt werden.

III. UNTERRICHT

  1. Beim Läuten zu Beginn der Unterrichtsstunden gehen die Schüler in ihre Unterrichtszimmer. Schüler, die vor den Räumen auf das Öffnen der Tür warten, verhalten sich ruhig. Im Übrigen ist jeder Lärm in den Fluren während der Unterrichtszeit zu vermeiden.
  2. Ist 5 Minuten nach dem Läuten noch kein Lehrer erschienen, so erkundigt sich der Klassensprecher oder sein Stellvertreter im Sekretariat oder beim Vertretungsplaner nach dem Grund der Verspätung.

IV. PAUSE

  1. Während der großen Pause sind die Klassenzimmer, Flure und Treppenhäuser und das Foyer von allen Schülern zu verlassen. Ausnahmen gestatten die Aufsicht führenden Lehrer. So kann z.B. bei extremen Witterungsbedingungen  das Foyer als zusätzlicher Aufenthaltsbereich zur Verfügung gestellt werden. Erst ab 9.35 Uhr dürfen die Schüler zum Verwaltungstrakt (Lehrerzimmer, Sekretariat,…) kommen.
  2. Minderjährige Schüler dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit – mit Ausnahme der Mittagspause (Zeitraum zwischen dem Ende des Vormittagsunterrichts und dem Beginn des Nachmittagsunterrichts) – nur mit ausdrücklicher Genehmigung verlassen. Dies gilt nicht für Kursstufenschüler in deren Hohlstunden.
  3. In der unterrichtsfreien Zeit steht der Lesesaal und Raum 137, während der Mittagspause und der 7. Std. auch zusätzlich das Schülercafé und die Räume 236 – 238 + 338 als Aufenthaltsräume zur Verfügung. Die Sitzgruppen im 1., 2. und 3. Stock dürfen nur zum ruhigen und rücksichtsvollen Arbeiten benützt werden, in der Zeit zwischen der 6. und 7. Stunde auch als Aufenthaltsbereich. In der 6. und 7. Std. ist der Aufenthalt in den Fluren des Neubaus und im 2. und 3. Stock des Hauptgebäudes wegen des gleichzeitig stattfindenden Unterrichts nicht gestattet; dagegen ist in ruhiger, angemessener Weise der Aufenthalt im Foyer und 1. Stock des Hauptgebäudes (auf der Sekretariatsebene), im EG des Neubaus und den Sitzgruppen im 2. und 3. Stock erlaubt. Für besondere Aktivitäten (z.B. AG's, Ganztagesbetreuungsangebote, SMV-Sitzungen, Nachhilfestunden, etc.) werden vom Rektorat Räume zugewiesen. 

V. RÄUME

  1. Die Fachräume öffnet und schließt der jeweils zuständige Fachlehrer.
  2. Das Sportgebäude darf in der großen Pause und in der Mittagspause (außer für den Betrieb von Arbeitsgemeinschaften und Betreuungsangeboten) nicht von Schülern betreten werden.
  3. Die Cafeteria ist von Mo - Fr von 12.00 - 14.00 Uhr für die Essensausgabe  geöffnet. Der Betrieb lebt vom freiwilligen, unentgeltlichen Einsatz von Eltern und Schülern. Sie muss von den Benutzern stets sauber aufgeräumt hinterlassen werden. Nach Gebrauch muss das Geschirr zur Geschirrrückgabe gebracht werden. Geschirr darf außer bei Schulfesten nicht aus der Cafeteria heraus in die Unterrichtsräume oder auf den Schulhof mitgenommen werden. Weitere Nutzungsbestimmungen regelt die Cafeteria-Nutzungsordnung. à Corona-Regelung beachten!
  4. Zum selbstorganisierten und stillen Arbeiten kann der Lesesaal genutzt werden, bei zusätzlichem Bedarf in der Mittagspause auch weitere ausgewiesene Arbeitszimmer (Räume 236-238 + 338). Hier gelten ebenso wie in den Informatikräumen und im Schülercafé gesonderte Regeln zur Raumnutzung, die in den jeweiligen Räumen ausgehängt sind.

VI. HAFTUNG FÜR MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE

 

  1. Das Mitbringen von Gegenständen der Schüler zum Schulbesuch erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
  2. Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch dienen oder für den Unterricht benötigt werden (z. B. Schmuck, elektronische Geräte, etc.), wird von der Schule in der Regel kein Ersatz geleistet.
  3. Für die sichere Verwahrung der während des Sportunterrichts mitgeführten Gegenstände und Wertsachen sind die Schüler allein verantwortlich; die Lehrer übernehmen hierfür keinerlei Verantwortung oder Aufsicht.

VII. SAUBERKEIT - ORDNUNG - RÜCKSICHTNAHME

 

  1. Jeder Schüler sorgt für Sauberkeit an seinem Platz. Die Wochenordner sind für das Reinigen der Tafel am Ende der Unterrichtsstunde zuständig. Verantwortlich für den ordentlichen Zustand des Zimmers, das Schließen von Fenstern, Türen und Wasserhähnen, das Löschen des Lichtes sowie für die geputzte Tafel sind die Lehrkraft und die Klasse bzw. der Kurs, die den Raum zuletzt benutzt haben. Aus Umweltgründen sollen alle am Schulleben Beteiligten auf Stoßlüften und den angemessenen Umgang mit Energie achten. Der Müll wird nach den in den Zimmern ausgehängten Regeln in die bereitgestellten Eimer (Papier, Gelbe Tonne und Restmüll) sortiert.

Am Montag, Mittwoch und Freitag wird aufgestuhlt, am Dienstag und Donnerstag nicht.

 

  1. Alle Einrichtungen der Schule (Lehrmittel, Lernmittel, Möbel, Türen, Fenster, Wände etc.) sind Eigentum der Allgemeinheit und deshalb schonend zu behandeln. Beschädigungen sind dem Sekretariat so rasch wie möglich zu melden.
  2. Für Plakate stehen in erster Linie die Wandbretter zur Verfügung. Bei besonderen Anlässen können Anschläge mit Klebestreifen auch an Stein- und Plastikwänden angebracht werden, nicht jedoch an den übertünchten Wänden und an den Glasscheiben im Haus.
  3. Im Schulgebäude sind Kaugummis wegen der Verunreinigungen nicht gestattet.
  4. Für Ballspiele (keine Lederbälle) und Wettrennen sind der Hofbereich vor der Sporthalle und der Platz bei den Tischtennisplatten vorgesehen, nicht der Bereich zwischen Hauptgebäude und Cafeteria und nicht die Flure und Unterrichtsräume. Weitere Spielmöglichkeiten bieten der Hartplatz und das Beachvolleyballfeld. Spiele, durch die andere Schüler gefährdet werden können (z.B. das Werfen von Schneebällen und anderen Wurfgeschossen), sind nicht gestattet. Ebenso dürfen keine Gegenstände mitgebracht werden, die geeignet sind, die Gesundheit und das Leben anderer zu gefährden.
  5. Mobiltelefone dürfen die Schüler in allen Schulgebäuden (incl. Sporthallen und Cafeteria) weder eingeschaltet haben, anderweitig verwenden werden, noch sichtbar sein. Dies gilt auch auf dem gesamten Schulgelände in der Zeit von 7.30 Uhr bis 12.05 Uhr. Insbesondere während des Unterrichts müssen die Handys stets ausgeschaltet sein – außer bei Unterrichtsbezug mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft. Eingeschaltete Handys werden von den Lehrkräften abgenommen und können nach dem Unterrichtsende dieses Tages vom Besitzer im Sekretariat abgeholt werden. Ein solcher Vorgang wird in der Schülerakte vermerkt; im Wiederholungsfall kann zudem die Abholung durch die Eltern veranlasst werden. Der Gebrauch des Mobiltelefons als Spielgerät, Wiedergabe- und Aufnahmegerät für Musik, Filme, etc. ist nur im Schulhof gestattet. Dies gilt auch für Geräte mit vergleichbaren Nutzungsmöglichkeiten (MP3-Player, Digitalkameras, grafikfähige Taschenrechner, …). Das nicht autorisierte Mitschneiden in Bild und / oder Ton von Unterricht oder unterrichtsähnlichen Situationen ist strengstens untersagt; im Übrigen wird auf die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Verbots der Erstellung und Verbreitung von Gewalt verherrlichenden, pornographischen oder fremdenfeindlichen Inhalten verwiesen.
  6. Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist nach dem Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSG) nur Volljährigen  gestattet. Auf dem Schulgelände darf nicht geraucht werden. Auf dem angrenzenden Lehrerparkplatz ist ein Aschenbecher installiert; im Umkreis von 5m dürfen sich dort volljährige Schüler und Lehrer aufhalten und rauchen. Zigarettenkippen sind in den Aschenbecher zu werfen, der von den Rauchern bei Bedarf eigenverantwortlich entleert wird.
  7. Das Rauchverbot gilt für alle schulischen Veranstaltungen – auch außerhalb des Schulgeländes, wie z. B. bei Klassenfahrten, Exkursionen, Austauschprogrammen, etc. (jeweils für die Zeit von verpflichtenden Veranstaltungen).
  8. Das Mitbringen und der Genuss von alkoholischen Getränken ist auf dem Schulgelände und bei außerschulischen Veranstaltungen (siehe Punkt 7) für alle Schüler verboten. Bei Schulfesten und ähnlichen Veranstaltungen werden der Verkauf und der Genuss von alkoholischen Getränken im Einzelfall geregelt.