Diese Hausordnung richtet sich an Personen beiderlei Geschlechts. Aus Gründen sprachlicher Vereinfachung ist nicht von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern etc. die Rede, sondern
von Schülern und Lehrern.
Ein erfolgreiches, angenehmes Lernen und Lehren an unserer Schule ist nur möglich, wenn wir alle uns bemühen, miteinander rücksichtsvoll und hilfsbereit umzugehen, und wenn wir versuchen,
Gefahren und Schäden zu verhindern.
I. GEBÄUDE-HOF-PARKPLATZ
- Die Schulgebäude sollten in der Regel nicht eher als 25 Minuten, das Sportgebäude nicht eher als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn von den Schülern betreten werden; der Haupteingang wird um
7.00 Uhr, die anderen Eingänge werden um 7.25 Uhr geöffnet. In der Zeit von 7.00 Uhr bis 7.25 Uhr stehen das Foyer und der Flur im Verwaltungstrakt als beaufsichtigter Aufenthaltsbereich
zur Verfügung. Die Eingangstore werden um 7.00 Uhr geöffnet und frühestens um 18.00 Uhr geschlossen.
- Während der Schulzeit dürfen die Schulhöfe wegen der damit verbundenen Unfallgefahr von motorisierten Fahrzeugen aller Art nur zu Transportzwecken befahren werden. Ebenso ist das Befahren der
Schulhöfe und Hausflure mit Fahrrädern, Skateboards, Microboards, u. ä. nicht gestattet.
- Die Feuertreppen dürfen nur im Alarmfall betreten werden.
II. PRÄSENZ
- Es gilt die gesetzliche Schulbesuchsverordnung. Das Eintreffen auf dem Schulgelände oder im Klassenzimmer nach dem Läuten gilt als Zuspätkommen.
- Entschuldigungen für Unterrichtsversäumnisse (wg. Krankheit) müssen umgehend, spätestens am 3. Tag schriftlich vorgelegt werden.
- Beurlaubungen müssen schriftlich und mindestens eine Woche vor dem Beurlaubungszeitraum bei dem Klassenlehrer oder dem Schulleiter beantragt werden.
III. UNTERRICHT
- Beim Läuten zu Beginn der Unterrichtsstunden gehen die Schüler in ihre Unterrichtszimmer. Schüler, die vor den Räumen auf das Öffnen der Tür warten, verhalten sich ruhig. Im Übrigen ist jeder
Lärm in den Fluren während der Unterrichtszeit zu vermeiden.
- Ist 5 Minuten nach dem Läuten noch kein Lehrer erschienen, so erkundigt sich der Klassensprecher oder sein Stellvertreter im Sekretariat oder beim Vertretungsplaner nach dem Grund der
Verspätung.
IV. PAUSE
- Während der großen Pause sind die Klassenzimmer, Flure und Treppenhäuser und das Foyer von allen Schülern zu verlassen. Ausnahmen gestatten die Aufsicht führenden Lehrer. So kann z.B. bei
extremen Witterungsbedingungen das Foyer als zusätzlicher Aufenthaltsbereich zur Verfügung gestellt werden. Erst ab 9.35 Uhr dürfen die Schüler zum Verwaltungstrakt (Lehrerzimmer,
Sekretariat,…) kommen.
- Minderjährige Schüler dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit – mit Ausnahme der Mittagspause (Zeitraum zwischen dem Ende des Vormittagsunterrichts und dem Beginn des
Nachmittagsunterrichts) – nur mit ausdrücklicher Genehmigung verlassen. Dies gilt nicht für Kursstufenschüler in deren Hohlstunden.
- In der unterrichtsfreien Zeit steht der Lesesaal und Raum 137, während der Mittagspause und der 7. Std. auch zusätzlich das Schülercafé und die Räume 236 – 238 + 338 als Aufenthaltsräume zur
Verfügung. Die Sitzgruppen im 1., 2. und 3. Stock dürfen nur zum ruhigen und rücksichtsvollen Arbeiten benützt werden, in der Zeit zwischen der 6. und 7. Stunde auch als Aufenthaltsbereich. In
der 6. und 7. Std. ist der Aufenthalt in den Fluren des Neubaus und im 2. und 3. Stock des Hauptgebäudes wegen des gleichzeitig stattfindenden Unterrichts nicht gestattet; dagegen ist in ruhiger,
angemessener Weise der Aufenthalt im Foyer und 1. Stock des Hauptgebäudes (auf der Sekretariatsebene), im EG des Neubaus und den Sitzgruppen im 2. und 3. Stock erlaubt. Für besondere Aktivitäten
(z.B. AG's, Ganztagesbetreuungsangebote, SMV-Sitzungen, Nachhilfestunden, etc.) werden vom Rektorat Räume zugewiesen.
V. RÄUME
- Die Fachräume öffnet und schließt der jeweils zuständige Fachlehrer.
- Das Sportgebäude darf in der großen Pause und in der Mittagspause (außer für den Betrieb von Arbeitsgemeinschaften und Betreuungsangeboten) nicht von Schülern betreten werden.
- Die Cafeteria ist von Mo - Fr von 12.00 - 14.00 Uhr für die Essensausgabe geöffnet. Der Betrieb lebt vom freiwilligen, unentgeltlichen Einsatz von Eltern und Schülern. Sie muss von den
Benutzern stets sauber aufgeräumt hinterlassen werden. Nach Gebrauch muss das Geschirr zur Geschirrrückgabe gebracht werden. Geschirr darf außer bei Schulfesten nicht aus der Cafeteria heraus in
die Unterrichtsräume oder auf den Schulhof mitgenommen werden. Weitere Nutzungsbestimmungen regelt die Cafeteria-Nutzungsordnung. à Corona-Regelung beachten!
- Zum selbstorganisierten und stillen Arbeiten kann der Lesesaal genutzt werden, bei zusätzlichem Bedarf in der Mittagspause auch weitere ausgewiesene Arbeitszimmer (Räume 236-238 + 338). Hier
gelten ebenso wie in den Informatikräumen und im Schülercafé gesonderte Regeln zur Raumnutzung, die in den jeweiligen Räumen ausgehängt sind.